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    Termini e condizioni (in lingua tedesca)  

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  Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Alpen Hotel Waxenstein Betriebs GmbH
Höhenrainweg 3, 82491 Grainau

§1 Geltungsbereich
Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für die Erbringung von Logisleistungen und alle anderen vom Hotel ausgehenden Lieferungen und Leistungen. Nur diese Geschäftsbedingungen finden Anwendung. Etwaige Geschäftsbedingungen von der Seite des Kunden sind nur verbindlich, falls gesonderte Absprachen schriftlich getroffen wurden.

§2 Vertragsverhältnis

Der Vertrag mit dem Kunden kommt durch Auftragsbestätigung des Hotels zustande. Bei Reservierungen durch eine dritte Person – ungeachtet einer wirksamen Bevollmächtigung des Gastes – wird auch dieser Vertragspartner und haftet für die sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen neben dem Gast als Gesamtschuldner. Eine Unter- oder Weitervermietung ist ohne Einwilligung des Hotels untersagt.

§3 Preise

Die Preise bestimmen sich nach der gültigen Preisliste zum Zeitpunkt der Reservierung. In allen Preisen ist die gesetzliche MwSt. eingeschlossen, wobei eine Erhöhung dieser nach Vertragsschluß zu Lasten des Gastes fällt. Liegen zwischen Auftragsbestätigung und Leistungserbringung mehr als sechs Monate, ist das Hotel berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen.

§4 Reservierung und Rücktrittsfristen

Reservierungen, die durch das Hotel bestätigt wurden, unterliegen folgenden Rücktrittsfristen:

Reservierungen durch Reiseveranstalter unterliegen grundsätzlich einer Rücktrittsfrist von 30 Kalendertagen vor Beginn der Leistungserbringung. (siehe auch §6) 

Bei Reservierungen durch Einzelpersonen von bis zu drei Zimmern beträgt die Rücktrittsfrist 14 Tage vor Anreise.
Nach Ablauf der Rücktrittsfrist wandelt sich die Reservierung in eine feste Buchung um. Andere Rücktrittsfristen müssen schriftlich vereinbart werden. 

§5 Zahlungsbedingungen

Der vereinbarte Preis für erbrachte Leistungen ist grundsätzlich vor Abreise an das Hotel zu entrichten. Für Rechnungserstellungen aufgrund gesonderter Vereinbarungen gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen. Die Zahlung hat ohne Abzug skontofrei zu erfolgen. Wird die Zahlungsfrist überschritten, sind Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu entrichten. Für Mahnungen fällt eine Mahngebühr von € 50,00 an. Reservierungen gelten nur als bestätigt, wenn vor Leistungserbringung der unter Berücksichtigung der Rücktrittsfristen 50% des Gesamtbetrages geleistet wurden. Alle anderen Zahlungsbedingungen müssen schriftlich erfolgen.

§6 Schadensersatz bei Rücktritt bzw. bei teilweiser Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen.
Tritt der Gast oder Reiseveranstalter nach Ablauf der in §4 festgelegten Rücktrittsfrist ganz oder teilweise vom Vertrag zurück, kann das Hotel – soweit eine andere Vermietung der gebuchten Zimmer nicht möglich war – Schadensersatz nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen machen:
Für Übernachtungen wird der Zimmerpreis abzüglich einer Pauschale von 35% berechnet. Bei Stornierungen von weniger als 14 Tagen vor Anreisetermin wird der Zimmerpreis abzüglich einer Pauschale von 15% berechnet.

§7 An- und Abreise
Fest gebuchte Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 14 Uhr zur Verfügung und müssen am Abreisetag spätestens um 11 Uhr freigegeben werden. Änderungen sind nur im Übereinkommen mit der Geschäftsleitungen möglich. Das Hotel hat das Recht, fest gebuchte Zimmer nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben, soweit nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit schriftlich vereinbart wurde. Der Kunde kann keinen Anspruch geltend machen. Ein Anspruch auf spezielle Zimmer besteht nur nach schriftlicher Bestätigung.

§8 Haftung des Hotels
Das Hotel haftet bei auftretenden Mängeln und Störungen der angebotenen Leistung und wird sich bemühen, nach erlangter Kenntnis unverzüglich für Abhilfe zu sorgen. Aufrechnung oder Minderung sind für den Kunden nur bei unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Absprüche des Kunden sechs Monate, gerechnet ab Beendigung des Vertrages. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zu Gunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung, positiver Vertragsverletzung und unerlaubten Handlungen.

Dem Kunden wird unentgeltlich ein Stellplatz auf hoteleigenem Parkplatz zur Verfügung gestellt. Jedoch kommt dadurch kein Verwahrungsauftrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht und das Hotel haftet nur für unmittelbare Schäden am Fahrzeug. 

Das Hotel bemüht sich, für den Kunden bestimmte Nachrichten, Post oder Warensendungen mit Sorgfalt zu behandeln und weiterzuleiten. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch Nachsendung gegen Entgelt. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden auf Anfrage und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Gegenstände bis drei Monate auf, danach werden die Sachen dem lokalen Fundbüro übergeben. Jegliche Haftung des Hotels ist ausgeschlossen. 

Wird dem Hotel die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus Gründen, die von ihm nicht zu vertreten sind, unmöglich, so kann es vom Vertrag zurücktreten, ohne daß dem Kunden ein Anspruch auf Schadenersatz zusteht. 

§9 Haftung des Kunden

Für Beschädigungen oder Verluste, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde, sofern der Schaden nicht im Verantwortungsbereich des Hotels liegt oder von einem Dritten verursacht wurde und der Dritte auch Ersatz leistet, was jeweils vom Kunden nachzuweisen ist.

§10 Besondere Hinweise für Veranstaltungen

Der Veranstalter hat für die Durchführung der Veranstaltung behördliche Erlaubnisse rechtzeitig und auf eigene Kosten zu beschaffen

Zeitungsanzeigen, Werbungen, Veröffentlichungen, die einen Bezug auf das Hotel ausweisen, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung der Direktion. 

Speisen und Getränke dürfen zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitgebracht werden. Bei Sonderfällen muß eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. 

Soweit das Hotel für den Kunden technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Behandlung und Rückgabe und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter frei. 

Die Anbringung von Dekorationsmaterial und sonstigen Sachen ist nur mit Einwilligung des Hotels gestattet, unter Berücksichtigung der örtlichen feuerpolizeilichen Anforderungen. Die Abholfrist dieser Sachen beträgt 12 Stunden nach Ende der Veranstaltung. Für eine eventuelle Lagerung ist dem Kunden eine angemessene Gebühr zu berechnen. 

§11 Allgemeines

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Seiten Garmisch-Partenkirchen, Grainau. 

Abweichende Vereinbarungen oder Änderungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Etwaige Bestimmungen sind so zu ersetzen, daß der beabsichtigte Zweck der unwirksamen Bestimmung auf rechtlich zulässige Weise bestmöglich erreicht wird.
 
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