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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Alpen Hotel Waxenstein Betriebs GmbH
Höhenrainweg 3, 82491 Grainau
§1 Geltungsbereich
Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für
die Erbringung von Logisleistungen und alle
anderen vom Hotel ausgehenden Lieferungen und
Leistungen. Nur diese Geschäftsbedingungen
finden Anwendung. Etwaige Geschäftsbedingungen
von der Seite des Kunden sind nur verbindlich,
falls gesonderte Absprachen schriftlich
getroffen wurden.
§2 Vertragsverhältnis
Der Vertrag mit dem Kunden kommt durch
Auftragsbestätigung des Hotels zustande. Bei
Reservierungen durch eine dritte Person –
ungeachtet einer wirksamen Bevollmächtigung des
Gastes – wird auch dieser Vertragspartner und
haftet für die sich aus diesem Vertrag
ergebenden Verpflichtungen neben dem Gast als
Gesamtschuldner. Eine Unter- oder
Weitervermietung ist ohne Einwilligung des
Hotels untersagt.
§3 Preise
Die Preise bestimmen sich nach der gültigen
Preisliste zum Zeitpunkt der Reservierung. In
allen Preisen ist die gesetzliche MwSt.
eingeschlossen, wobei eine Erhöhung dieser nach
Vertragsschluß zu Lasten des Gastes fällt.
Liegen zwischen Auftragsbestätigung und
Leistungserbringung mehr als sechs Monate, ist
das Hotel berechtigt, Preisänderungen
vorzunehmen.
§4 Reservierung und Rücktrittsfristen
Reservierungen, die durch das Hotel bestätigt
wurden, unterliegen folgenden Rücktrittsfristen:
Reservierungen durch Reiseveranstalter
unterliegen grundsätzlich einer Rücktrittsfrist
von 30 Kalendertagen vor Beginn der
Leistungserbringung. (siehe auch §6)
Bei Reservierungen durch Einzelpersonen von bis
zu drei Zimmern beträgt die Rücktrittsfrist 14
Tage vor Anreise.
Nach Ablauf der Rücktrittsfrist wandelt sich die
Reservierung in eine feste Buchung um. Andere
Rücktrittsfristen müssen schriftlich vereinbart
werden.
§5 Zahlungsbedingungen
Der vereinbarte Preis für erbrachte Leistungen
ist grundsätzlich vor Abreise an das Hotel zu
entrichten. Für Rechnungserstellungen aufgrund
gesonderter Vereinbarungen gilt eine
Zahlungsfrist von 14 Tagen. Die Zahlung hat ohne
Abzug skontofrei zu erfolgen. Wird die
Zahlungsfrist überschritten, sind Verzugszinsen
in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz
der Deutschen Bundesbank zu entrichten. Für
Mahnungen fällt eine Mahngebühr von € 50,00 an.
Reservierungen gelten nur als bestätigt, wenn
vor Leistungserbringung der unter
Berücksichtigung der Rücktrittsfristen 50% des
Gesamtbetrages geleistet wurden. Alle anderen
Zahlungsbedingungen müssen schriftlich erfolgen.
§6 Schadensersatz bei Rücktritt bzw. bei
teilweiser Inanspruchnahme der vereinbarten
Leistungen.
Tritt der Gast oder Reiseveranstalter nach
Ablauf der in §4 festgelegten Rücktrittsfrist
ganz oder teilweise vom Vertrag zurück, kann das
Hotel – soweit eine andere Vermietung der
gebuchten Zimmer nicht möglich war –
Schadensersatz nach Maßgabe der nachfolgenden
Bestimmungen machen:
Für Übernachtungen wird der Zimmerpreis
abzüglich einer Pauschale von 35% berechnet. Bei
Stornierungen von weniger als 14 Tagen vor
Anreisetermin wird der Zimmerpreis abzüglich
einer Pauschale von 15% berechnet.
§7 An- und Abreise
Fest gebuchte Zimmer stehen dem Gast am
Anreisetag ab 14 Uhr zur Verfügung und müssen am
Abreisetag spätestens um 11 Uhr freigegeben
werden. Änderungen sind nur im Übereinkommen mit
der Geschäftsleitungen möglich. Das Hotel hat
das Recht, fest gebuchte Zimmer nach 18 Uhr
anderweitig zu vergeben, soweit nicht
ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit
schriftlich vereinbart wurde. Der Kunde kann
keinen Anspruch geltend machen. Ein Anspruch auf
spezielle Zimmer besteht nur nach schriftlicher
Bestätigung.
§8 Haftung des Hotels
Das Hotel haftet bei auftretenden Mängeln und
Störungen der angebotenen Leistung und wird sich
bemühen, nach erlangter Kenntnis unverzüglich
für Abhilfe zu sorgen. Aufrechnung oder
Minderung sind für den Kunden nur bei
unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten
Gegenforderungen zulässig. Die Verjährungsfrist
beträgt für alle Absprüche des Kunden sechs
Monate, gerechnet ab Beendigung des Vertrages.
Diese Haftungsbeschränkung und kurze
Verjährungsfrist gelten zu Gunsten des Hotels
auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der
Vertragsanbahnung, positiver Vertragsverletzung
und unerlaubten Handlungen.
Dem Kunden wird unentgeltlich ein Stellplatz auf
hoteleigenem Parkplatz zur Verfügung gestellt.
Jedoch kommt dadurch kein Verwahrungsauftrag
zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht
und das Hotel haftet nur für unmittelbare
Schäden am Fahrzeug.
Das Hotel bemüht sich, für den Kunden bestimmte
Nachrichten, Post oder Warensendungen mit
Sorgfalt zu behandeln und weiterzuleiten. Das
Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und
auf Wunsch Nachsendung gegen Entgelt.
Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden auf
Anfrage und Kosten des Kunden nachgesandt. Das
Hotel bewahrt die Gegenstände bis drei Monate
auf, danach werden die Sachen dem lokalen
Fundbüro übergeben. Jegliche Haftung des Hotels
ist ausgeschlossen.
Wird dem Hotel die Leistung aufgrund höherer
Gewalt oder aus Gründen, die von ihm nicht zu
vertreten sind, unmöglich, so kann es vom
Vertrag zurücktreten, ohne daß dem Kunden ein
Anspruch auf Schadenersatz zusteht.
§9 Haftung des Kunden
Für Beschädigungen oder Verluste, die während
der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde,
sofern der Schaden nicht im
Verantwortungsbereich des Hotels liegt oder von
einem Dritten verursacht wurde und der Dritte
auch Ersatz leistet, was jeweils vom Kunden
nachzuweisen ist.
§10 Besondere Hinweise für Veranstaltungen
Der Veranstalter hat für die Durchführung der
Veranstaltung behördliche Erlaubnisse
rechtzeitig und auf eigene Kosten zu beschaffen
Zeitungsanzeigen, Werbungen, Veröffentlichungen,
die einen Bezug auf das Hotel ausweisen,
bedürfen grundsätzlich der schriftlichen
Einwilligung der Direktion.
Speisen und Getränke dürfen zu Veranstaltungen
grundsätzlich nicht mitgebracht werden. Bei
Sonderfällen muß eine schriftliche Vereinbarung
getroffen werden.
Soweit das Hotel für den Kunden technische und
sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft,
handelt es im Namen und für Rechnung des Kunden.
Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße
Behandlung und Rückgabe und stellt das Hotel von
allen Ansprüchen Dritter frei.
Die Anbringung von Dekorationsmaterial und
sonstigen Sachen ist nur mit Einwilligung des
Hotels gestattet, unter Berücksichtigung der
örtlichen feuerpolizeilichen Anforderungen. Die
Abholfrist dieser Sachen beträgt 12 Stunden nach
Ende der Veranstaltung. Für eine eventuelle
Lagerung ist dem Kunden eine angemessene Gebühr
zu berechnen.
§11 Allgemeines
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide
Seiten Garmisch-Partenkirchen, Grainau.
Abweichende Vereinbarungen oder Änderungen
bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne
Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein,
berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht. Etwaige Bestimmungen sind so
zu ersetzen, daß der beabsichtigte Zweck der
unwirksamen Bestimmung auf rechtlich zulässige
Weise bestmöglich erreicht wird. |
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